Datenschutz

  1. Im Rahmen dieses Vertrages/dieser Anmeldung werden Daten über die Betreute, ihren sozialen Status sowie für die Betreuung notwendigen medizinischen Daten erhoben, gespeichert, geändert bzw. gelöscht und im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Abrechnungsdienstleister) übermittelt. Diese Daten werden in elektronischer und nicht elektronischer Form gespeichert. Die Betreute erklärt dazu ihr Einverständnis.

  2. Der Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich in dem Umfang, soweit es für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Berufsordnung HebBO NRW in der jeweils gültigen Fassung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Privatsphäre der Betreuten vor der Öffentlichkeit wird durch die Hebamme geschützt. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend Art. 9 Abs. 3 DSGVO.

  3. Die Betreute willigt ein, dass die Hebamme ihre personenbezogenen Daten (z.B. Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Anschrift) zur Kommunikation bezüglich der vereinbarten Leistungen unter Nutzung des Instant-Messaging-Dienstes „WhatsApp for Business“ der WhatsApp Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland, verarbeitet. 

    Der Betreuten ist bewusst, dass WhatsApp, Inc. personenbezogene Daten (insbesondere Metadaten der Kommunikation) erhält, die auch auf Servern in Staaten außerhalb der EU (z.B. USA) verarbeitet werden. Diese Daten gibt WhatsApp an andere Unternehmen innerhalb und außerhalb der Facebook-Unternehmensgruppe weiter. Weitere Informationen enthält die Datenschutzrichtlinie von WhatsApp (https://www.whatsapp.com/legal/#privacy-policy). Die Hebamme hat weder genaue Kenntnis noch Einfluss auf die Datenverarbeitung durch die WhatsApp, Inc. WhatsApp ist unter dem Privacy-Shield-Abkommen (https://www.privacyshield.gov/participant?id=a2zt0000000TSnwAAG&status=Active) zertifiziert und bietet hierdurch eine Garantie, das europäische Datenschutzrecht einzuhalten.

  4. Freiberuflich tätige Hebammen sind verpflichtet, den unteren Gesundheitsbehörden nach Aufforderung anhand der Dokumentation gemäß Absatz 1 für medizinal-statistische Zwecke Auskünfte zu erteilen. Dies darf nur in anonymisierter Form erfolgen.

  5. Hebammen unterliegen der Schweigepflicht (§ 203 des Strafgesetzbuches). Diese umfasst auch schriftliche Mitteilungen der Betreuten sowie Untersuchungsbefunde. Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen anderer Gesundheitsberufe, soweit die Betreute die Hebamme nicht ausdrücklich von der Schweigepflicht entbunden hat, oder eine Notsituation es erfordert, insbesondere, wenn die Betreute nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.

  6. Im Falle der Hinzuziehung des ärztlichen Dienstes / einer Klinikeinweisung stellt die Hebamme der weiterbetreuenden Stelle Befunde und Daten erlaubterweise zu Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und / oder Neugeborenen erforderlich sind. 

  7. Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber mittels elektronischer Datenübertragung gemäß §§ 301a Abs. 1, 302 Abs. 1 SGB V. Die Hebamme ist in diesem Fall berechtigt, einen externen Abrechnungsdienstleister zu beauftragen. Entsprechendes gilt für die Abrechnung gegenüber der Betreuten selbst.

  8. Die Behandlungsunterlagen müssen im Rahmen der für die Hebamme geltenden Berufsordnung (vgl. § 6 HebBO NRW) sowie behandlungsvertraglichen Bestimmungen (vgl. § 630f Abs. 3 BGB) mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung aufbewahrt werden. Die Hebamme und die Betreute vereinbaren deshalb ausdrücklich eine Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren nach Abschluss der Betreuung. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die vollständigen Behandlungsunterlagen ordnungsgemäß vernichtet und können nicht mehr zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden.

  9. Der Betreuten ist auf Verlangen unentgeltlich Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSG0VO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO) und alle betreffenden Unterlagen zu gewähren.

    Die Betreute wird darauf hingewiesen, dass im Fall der Verweigerung der Datenverarbeitung eine Erfüllung des Behandlungsvertrages unter Umständen nicht möglich ist. Für diesen Fall besteht kein Anspruch auf Erfüllung der in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen. Darüber hinaus kann der Betreuten gegebenenfalls ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) zustehen. Den Widerspruch kann die Betreute jederzeit formlos gegenüber der Hebamme erklären. Die Betreute hat zudem gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerden bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde, 

    Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
    Nordrhein-Westfalen
    Kavalleriestraße 2 - 4
    40213 Düsseldorf
    Telefon: +49 (0)211 / 38424 - 0
    Telefax: +49 (0)211 / 38424-999

             zu erheben.